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In seiner heutigen Sitzung verkündete der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof (VGH), dass das Corona-Sondervermögen in Teilen verfassungswidrig ist. Ausgaben in Höhe von fast 200 Millionen Euro, so die Entscheidung, wurden entgegen der Verfassung getätigt.

Hierzu Dr. Jan Bollinger, 1. stellvertretender Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion:

„Mit seinem Urteil hat der VGH unserer Verfassungsklage teilweise rechtgegeben. Es bleibt festzuhalten, dass fast 200 Millionen Euro für erneuerbare Energien und Digitalisierung verfassungswidrig in das Sondervermögen eingestellt wurden.

Das Corona-Sondervermögen und die damit verbundene Einschränkung des parlamentarischen Budgetrechts insgesamt sehen wir nach wie vor kritisch. In der mündlichen Urteilsverkündung hat der Vorsitzende Richter selbst darauf hingewiesen, dass der hessische Staatsgerichtshof ein weitergehendes Urteil gegen das dortige Corona-Sondervermögen gefällt hat und es somit in Bezug auf die Gesamtbewertung des Sondervermögens auch andere juristischen Perspektiven gibt.

Für Rheinland-Pfalz ist die Bewertung des Corona-Sondervermögens jetzt höchstrichterlich geklärt.

Als AfD ist uns die Verfassungsfestigkeit und Rechtssicherheit staatlichen Handelns ein wichtiges Anliegen und wir werden uns auch in Zukunft vorbehalten, den Verfassungsgerichtshof um die Überprüfung kritischer rechtlicher Angelegenheit des Landes Rheinland-Pfalz zu bitten.“

Dr. Jan Bollinger ist innenpolitischer Sprecher und 1. stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz