Der Rhein-Selz-Park ist das aktuell größte Konversionsprojekt in Rheinland-Pfalz. Ein vorliegendes Gutachten spricht explizit von gefährlichen Stoffen auf dem im Rhein-Selz-Park befindlichen Schutt. In der Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/3564) wird angegeben, dass „erst nach Durchführung der Entsorgung eine bodenschutzrechtliche Beurteilung der derzeitigen Lagerflächen vorgenommen werden (kann). In Kenntnis der Erfassungsdaten und der Grenzziehung der Entsorgung sei im Anschluss im Rahmen einer Erfassungsbewertung (…) abzuschätzen, ob die Abfall-Lagerung zu einer schädlichen Bodenveränderung geführt haben kann und damit ein Verdacht auf eine schädliche Bodenveränderung besteht.“

Ralf Schönborn hierzu: „Es ist inzwischen kaum mehr verständlich, dass sich Kreisverwaltung und Landesregierung zwar stets dahingehend äußern, dass es zu keinen Umweltschäden im Rhein-Selz-Park gekommen ist, in all den Jahren es aber anscheinend zu keinen Untersuchungen kam, ob Schadstoffe in den Boden gesickert sind. Die Aussage der Landesregierung, dass erst nach der vollständigen Entsorgung eine bodenschutzrechtliche Beurteilung möglich ist, halten wir für fadenscheinig und ist wohl nur ein weiterer Versuch, Zeit zu gewinnen. Dieses unverantwortliche Verhalten muss sofort beendet werden und wir fordern eine schnellstmögliche Untersuchung des Bodens im Rhein-Selz-Park.“

Ralf Schönborn ist Sprecher der AfD-Fraktion für die Bereiche Landwirtschaft und Weinbau, Umwelt und Forsten sowie Tierschutz im Landtag Rheinland-Pfalz.