In der Plenarsitzung am 09.06.2022 stellten wir unter der Drucksache 18/3373 den Antrag, den Polizei-, Berufsfeuerwehr- und Justizvollzugsbeamten die Möglichkeit einzuräumen, zwischen der Freien Heilfürsorge und dem derzeitigen Beihilfesystem zu wählen. Unsere Beamten des Polizei-, Feuerwehr und des Justizvollzugsdienstes erhalten während des aktiven Dienstes in Rheinland-Pfalz eine Beihilfe von bis zu 50%. Die verbleibende Versorgungslücke von 50% muss über eine private Krankenversicherung vom Beamten selbst aus seinem Nettogehalt gedeckt werden.

Dazu Peter Stuhlfauth, polizeipolitscher Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: „Unsere Polizisten, Feuerwehr- und Justizvollzugsbeamte leisten für unsere Gesellschaft täglich vielfältige Aufgaben mit erheblichem Gefährdungspotenzial. Wer also als Dienstherr seine Fürsorgepflicht ernst nimmt, kommt deshalb an der Frage einer gesicherten Gesundheitsversorgung seiner Beamten, im täglichen Dienst, aber auch vor, während und nach gefährlichen Einsätzen nicht vorbei.“

Stuhlfauth weiter: „In der Freien Heilfürsorge erhalten die Beamtengruppen eine 100 %-igen Gesundheitsversorgung, unabhängig ihrer dienstbedingen Einsatzgefährdung bis zum regulären Dienstzeitende. Der Gesetzgeber geht dabei als Grundvoraussetzung davon aus, dass bei den genannten Gruppen ein erhöhtes Berufsrisiko vorliegt, was er mit der Übernahme der anfallenden Krankheitskosten als Fürsorgepflicht anerkennt.“

Stuhlfauth abschließend: „Die optionale Freie Heilfürsorge für die Polizei-, Berufsfeuerwehr- und Justizvollzugsbeamten ist mehr denn je eine zeitgemäße und adäquate Form der ‚Krankenversorgung‘ für eine Berufsgruppe, die im Dienst für die Gesellschaft besonderen Gefahren ausgesetzt ist. Die optionale Freie Heilfürsorge würde Rheinland-Pfalz auch in der Wettbewerbsfähigkeit mit anderen Bundesländern attraktiver gestalten.“

Peter Stuhlfauth ist rechts- und polizeipolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.