Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat mit Beschluss vom 16.12.2021 die in Teilen des Einzelhandels in Niedersachsen geltende 2-G-Regelung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Entsprechend der Auffassung des erkennenden Gerichts handele es sich dabei um keine notwendige Schutzmaßnahme. Bereits die Erforderlichkeit sei zweifelhaft, da verlässliche Feststellungen zur Infektionsrelevanz des Einzelhandels fehlten. Zudem leiste die 2-G-Regelung nur einen geringen Beitrag zur Reduzierung des Infektionsgeschehens, welcher auch etwa durch eine FFP2-Maskenpflicht auf ein irrelevantes Niveau reduziert werden könne. Schließlich sei die 2-G-Regelung im Einzelhandel in der derzeitigen Ausgestaltung auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz zu vereinbaren.

 

Hierzu erklärt Michael Frisch, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Wir begrüßen das Urteil des OVG Niedersachsen außerordentlich. Mit seiner Entscheidung entlarvt das Gericht die Verantwortlichen in Bund und Ländern. Nicht eine effiziente Eindämmung von SARS-CoV-2 ist offensichtlich Anlass für die 2-G-Regelungen, sondern vielmehr der erneute Versuch, Druck auf nicht geimpfte Menschen auszuüben und somit eine Impfpflicht durch die Hintertür zu etablieren.“

 

Dr. Jan Bollinger, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Wesentlich deckungsgleiche Regelungen bestehen auch für den Einzelhandel in Rheinland-Pfalz. Die Gründe für die Entscheidung des Niedersächsischen OVG stimmen dabei in weiten Teilen mit der Kritik überein, die von Seiten unserer Fraktion im wieder im Rahmen von Plenar- und Ausschusssitzungen geäußert wurde. Die 2-G-Regelung im Einzelhandel ist, wie auch zahlreiche andere Maßnahmen von Bund und Ländern bei der Eindämmung von SARS-CoV-2, weder erforderlich noch angemessen und basiert auf einer noch immer unzureichenden Daten- und Faktenlage – eine Schande.“

 

Dr. Bollinger abschließend: „Wie absurd die 2-G-Regelung im Einzelhandel tatsächlich ist, zeigt die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage aus dem Sommer dieses Jahres. Von den 26.195 Neuinfektionen, bei denen in der ersten Jahreshälfte 2021 das Infektionsumfeld durch die Gesundheitsämter ermittelt werden konnte, entfielen sage und schreibe 33 auf den Bereich des Einzelhandels. Wir fordern daher die Landesregierung auf, von entsprechenden nicht erforderlichen und unangemessenen 2-G- oder 2-G-Plus-Regelungen im Einzelhandel und anderen Bereichen des Alltags Abstand zu nehmen und endlich die effiziente Bekämpfung von SARS-CoV-2 in den Fokus ihrer Maßnahmen zu rücken, anstatt Bürger und Unternehmen mit immer schärferen Maßnahmen weiter zu drangsalieren.“

 

Michael Frisch, MdL, ist Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.

Dr. Jan Bollinger, MdL, ist gesundheitspolitischer Sprecher und 1. stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz