Dr. Jan Bollinger (AfD) und Peter Stuhlfauth (beide AfD): Ruhegehaltsfähigkeit der Dienstzulagen von Polizei-, Berufsfeuerwehr- und Justizvollzugsbeamten in Rheinland-Pfalz wiedereinführen!Medienberichten zufolge hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) eine Gesetzesänderung zur Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf käme etwa 56.000 Bediensteten des Bundes zugute, heißt es in einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums. Die künftigen Versorgungsbezüge der im Bundesdienst stehenden Polizeibeamten würden sich um bis zu 160 Euro pro Monat erhöhen.

Dazu Dr. Jan Bollinger, 1. stellvertretender Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: „Durch das Versorgungsreformgesetz 1998 ist die Ruhegehaltsfähigkeit von Stellenzulagen für unsere Beamten der Polizei, Feuerwehr und Justiz, mit dem Eintritt in die Pension weggefallen. Nach der Föderalismusreform können der Bund und die Länder diesen Bereich eigenständig gesetzlich regeln. Der Freistaat Bayern hat von dieser Regelung sofort Gebrauch gemacht und die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulage beschlossen. Inzwischen haben NRW und Sachsen nachgezogen und den früheren Rechtszustand wiederhergestellt. Berlin bereitet die Wiedereinführung gerade vor, der Bund hat sie jetzt verabschiedet. Wir als AfD-Fraktion haben schon mehrfach die Ruhegehaltsfähigkeit für unsere Beamten der Einsatz- und Sicherheitskräfte gefordert, was jedoch ohne inhaltliche Begründung von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde. Jetzt werden unsere Vorschläge auf Bundesebene aufgegriffen.“

Peter Stuhlfauth, polizeipolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Im Dienst erlittene körperliche und seelische Traumata sind nicht mit dem Tag der Zurruhesetzung geheilt! In Anerkennung der besonderen Risiken dieser Berufsgruppen, sollten unsere Beamten nach 40 Dienstjahren nicht mit 15% weniger Pensionsanspruch dastehen, als beispielsweise Verwaltungsbeamte oder die Kollegen in anderen Bundesländern. Das ist angesichts des hohen Einsatzes und der Belastung nicht nachvollziehbar.“

Dr. Jan Bollinger und Peter Stuhlfauth abschließend: „Um eine Gleichberechtigung der Einsatz- und Sicherheitskräfte aufrecht zu erhalten, wollte wir ebenfalls für die Berufsfeuerwehren und die Justizvollzugsbeamten die Ruhegehaltsfähigkeit einfordern. Neben den Polizeibeamten, stellen die Feuerwehr- und die Justizvollzugsbeamten einen wichtigen Pfeiler unserer Gesellschaft dar. Dabei handelt es sich um Beamte, die 24/7 Dienst am Wohlergehen unserer Gesellschaft leisten und dafür ihr Leben und ihre Gesundheit aufs Spiel setzen.“

Dr. Jan Bollinger ist 1. stellvertretender Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.

Peter Stuhlfauth ist polizeipolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.